Die Firmeninsolvenz Beratung hilft Ihnen bevor Ihre Firmeninsolvenz zum tragen kommt. Bei einer anstehenden Firmeninsolvenz gibt es viel zu beachten! Wir bearbeiten alle Formalitäten der Firmeninsolvenz für den Schuldner.

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 CbA Schuldnerberatung von Kunden empfohlen   


Pfändungstabelle, Geld an Gläubiger, Schuldnerberatung

Pfändungstabelle
Stand: ab 01.07.22 gültig

 

Die aktuelle Pfändungstabelle zeigt Ihnen, wieviel Geld Sie monatlich wirklich an Ihre Gläubiger bezahlen müssen!


Hier geht es nicht darum was die Gläubiger gerne hätten, sondern was Sie an den Insolvenzverwalter nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnis zahlen müssen. Immer unter der Berücksichtigung, dass Sie und Ihre Familien noch genug zum Leben haben.

Also schauen Sie in der aktuellen Pfändungstabelle zu § 850c ZPO nach und Sie werden sich wundern wie wenig Sie eigentlich bezahlen müssen.

In der Pfändungstabelle das Nettoeinkommen (ohne Kindergeld) suchen.
Dann in der entsprechenden Spalte der unterhaltspflichtigen Personen nachschauen wieviel Sie bezahlen müssen. Das ist der Betrag, den Sîe nur bezahlen brauchen um Ihre Schulden abzutragen, der übrig bleibende Rest ist der unpfändbare Betrag und steht Ihnen alleine zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen rufen Sie mich einfach an, ich helfe Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie mich an: Rufnummer: 02852-7030352

aktuelle Pfändungstabelle ansehen und ausdrucken
 

Wichtige neue Informationen zur Änderung des P-Konto ab 01.12.2021, hier lesen

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Kontakt: 02852 - 70 30 352 Rufnummer

Büro Niederrhein:
Kiepenkerlstr 42 | 46499 Hamminkeln |

 

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